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Rechtliches27. Feb. 20266 Min. Lesezeit

Welche Nebenkosten darf der Vermieter abrechnen? Die wichtigsten Regeln

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Welche Nebenkosten darf der Vermieter abrechnen? Die wichtigsten Regeln

Nicht alle Kosten darf der Vermieter auf Mieter umlegen. Das Gesetz legt genau fest, welche Betriebskosten erlaubt sind und welche nicht. Wer das weiß, kann seine Abrechnung viel besser prüfen.

Was sind Nebenkosten bzw. Betriebskosten?

Nebenkosten werden im Mietrecht meist Betriebskosten genannt. Dabei handelt es sich um laufende Kosten, die durch den Betrieb eines Gebäudes entstehen. Diese Kosten darf der Vermieter auf Mieter umlegen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.

Rechtliche Grundlage

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet alle umlagefähigen Kostenarten auf. Nur Kosten, die dort aufgeführt sind und im Mietvertrag vereinbart wurden, dürfen auf Mieter verteilt werden.

Welche Nebenkosten Vermieter abrechnen dürfen

Zu den typischen umlagefähigen Nebenkosten gehören unter anderem:

  • Grundsteuer – wird von der Gemeinde erhoben und darf umgelegt werden
  • Wasserkosten – Frischwasser sowie Abwassergebühren
  • Heizkosten und Warmwasser – Brennstoffkosten, Wartung, Betrieb
  • Müllabfuhr – Gebühren für die Entsorgung von Hausmüll
  • Straßenreinigung und Winterdienst
  • Hausmeister – für Reinigung, Pflege oder kleine Wartungen
  • Gebäudereinigung – Treppenhaus, Keller, Gemeinschaftsflächen
  • Gartenpflege
  • Gebäudeversicherung – Feuer, Sturm, Leitungswasser
  • Allgemeinstrom – Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung, Aufzüge

Kosten, die Vermieter nicht umlegen dürfen

Viele Mieter wissen nicht, dass einige Kosten nicht in der Nebenkostenabrechnung stehen dürfen:

  • Reparaturen – wenn etwas kaputt geht und repariert werden muss
  • Instandhaltung – z. B. Austausch einer Heizung oder Renovierungen
  • Verwaltungskosten – Kosten für Hausverwaltung oder Buchhaltung
  • Bankgebühren – für Kontoführung oder Zahlungsabwicklung
  • Rechtskosten – Anwälte oder rechtliche Streitigkeiten

Wenn solche Kosten in deiner Nebenkostenabrechnung auftauchen, solltest du die Abrechnung genauer prüfen.

Wie Nebenkosten auf Mieter verteilt werden

Die Gesamtkosten eines Gebäudes werden auf alle Wohnungen verteilt. Dafür gibt es verschiedene Umlageschlüssel:

  • Wohnfläche – die Kosten werden proportional zur Wohnungsgröße verteilt
  • Anzahl der Bewohner – manchmal bei Wasser oder Müll verwendet
  • Verbrauch – besonders bei Heizkosten üblich

Bei Heizkosten gilt in Deutschland häufig eine Aufteilung von 50–70 % nach Verbrauch und 30–50 % nach Wohnfläche. Dadurch soll ein fairer Energieverbrauch gefördert werden.

Nebenkostenabrechnung einfach prüfen

Wenn du weißt, welche Kosten erlaubt sind, kannst du deine Abrechnung viel gezielter prüfen. nexoen analysiert deine Nebenkostenabrechnung automatisch und zeigt mögliche Auffälligkeiten oder ungewöhnliche Kosten – so siehst du auf einen Blick, ob alles plausibel ist.

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Fazit

Nicht alle Kosten dürfen in einer Nebenkostenabrechnung auftauchen. Vermieter dürfen nur bestimmte Betriebskosten auf Mieter umlegen. Deshalb lohnt es sich immer:

  • Die einzelnen Kostenpositionen zu prüfen
  • Ungewöhnliche Kosten zu hinterfragen
  • Die Abrechnung mit dem Mietvertrag zu vergleichen

Mit nexoen behältst du deine Nebenkosten das ganze Jahr im Blick und weißt sofort, wenn etwas nicht stimmt.

#Mietrecht#Betriebskosten#Vermieter#Rechtliches
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